100 Gelbe Karten für Katar!

Gelbe Karte für Qatar

Gelbe Karte für Qatar

Postkartenaktion im Rahmen der Veranstaltung zum 1. Mai am Südermarkt in Flensburg: aus Protest gegen menschenverachtende Arbeitsbedingungen im Golfstaat Katar wurden 100 Postkarten an den Botschafter des Landes verschickt, die die Einhaltung grundlegender Menschenrechte fordern.

“Behandelt uns endlich wie Menschen”

„Bitte helfen Sie uns, unsere Firma (…) zahlt uns seit vier Monaten keinen Lohn. Wir haben kein Geld für Essen. Wenn wir zu den Behörden gehen, verlieren wir vielleicht unseren Job. Bitte leiten Sie diese Mail an jemanden weiter, der uns helfen kann.“ Diese E-Mail erhielt Amnesty International im Juli 2013 von Arbeitern in Katar.

In Katar arbeiten gut 1,46 Millionen ausländische Staatsangehörige mehrheitlich aus asiatischen Ländern wie Bangladesch, Indien, Nepal, Pakistan, den Philippinen und Sri Lanka. Damit sind rund 94 Prozent aller Arbeitskräfte des Landes Arbeitsmigranten. Die Bevölkerung des Landes wächst beachtlich, vor allem weil Arbeitsmigranten zu Niedriglöhnen angeheuert werden, um Infrastrukturprojekte umzusetzen. Dieser Trend wird vermutlich noch zunehmen, da sich Katar als Austragungsort auf die Fußballweltmeisterschaft 2022 vorbereitet. Vor diesem Hintergrund sind wirksame Gesetze, Mechanismen und Praktiken zum Schutz der Menschenrechte von Arbeitsmigranten wichtiger denn je. Arbeitsmigranten in Katar sind einer Reihe von Menschenrechtsverletzungen durch ihre Arbeitgeber ausgesetzt. In Katar angekommen stellen viele Arbeitsmigranten fest, dass die Art der Tätigkeit, die Entlohnung, die Zahl der Arbeitsstunden und die Arbeitsbedingungen ganz anders aussehen, als ihnen von den Vermittlungsagenturen in ihren Heimatländern zugesagt wurde. Viele Arbeitsmigranten erhalten ihren Lohn entweder verspätet oder gar nicht. Gleichzeitig kann die ihnen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Unterkunft einen erschreckend schlechten Zustand aufweisen. Das katarische Arbeitsgesetz von 2004 gewährt Beschäftigten zwar einen gewissen rechtlichen Schutz. Doch mehrere große Gruppen von Arbeitsmigranten, unter ihnen die Hausangestellten, sind explizit davon ausgenommen. Diese Gruppen von Beschäftigten genießen keinen Schutz, was die Länge des Arbeitstages, das Recht auf Urlaub und freie Tage, die medizinische Versorgung und eine angemessene Unterkunft sowie den Zugang zu Beschwerdeverfahren im Fall von Menschenrechtsverletzungen angeht. Ausländische Hausangestellte dürfen häufig das Haus ihrer Arbeitgeber nicht verlassen und sind vielfach Missbrauch, sexuellen Übergriffen sowie Gewaltanwendungen ausgesetzt. Das Sponsorengesetz „Die Firma hat meinen Pass. Sie geben ihn mir nicht, solange ich nicht zur Einwanderungsbehörde gehe … dort muss ich 3000 Rial [etwa 824 US-Dollar] Strafe für meine im Februar 2011 abgelaufene Aufenthaltserlaubnis bezahlen. Das Unternehmen hat gesagt: ’Bezahle die Geldstrafe, wenn du das Land verlassen willst.’ “ Arbeitsmigrant, März 2013 Ausländische Arbeitnehmer unterliegen ausnahmslos den Bestimmungen des Sponsorengesetzes von 2009. Das Sponsorensystem bindet Arbeitsmigranten an einen einzigen „Sponsor“, der auch der Arbeitgeber sein muss – eine Person oder eine Firma mit Sitz in Katar. Im Rahmen dieses Gesetzes können Arbeitgeber verhindern, dass die bei ihnen beschäftigten Menschen die Stelle wechseln oder das Land verlassen. Arbeiter erhalten ohne die Genehmigung ihres Arbeitgebers weder eine Aufenthaltserlaubnis noch eine Verlängerung derselben. Arbeitsmigranten ohne ein solches gültiges Dokument laufen ständig Gefahr festgenommen zu werden. Die Arbeitgeber müssen den bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmern den Pass wieder aushändigen, sobald sie die Aufenthaltserlaubnis für sie erhalten haben. Doch die überwiegende Mehrheit der Arbeitgeber behalten die Pässe der Migranten ein, was einen Verstoß gegen das Sponsorengesetz darstellt. Laut Innenministerium können die Betroffenen Anzeige erstatten, wenn der Arbeitgeber ihren Pass rechtswidrig einbehält. Dass der Arbeitgeber auch der Ausreise zustimmen muss, hält zudem viele Arbeiter davon ab, im Fall von Missbrauch gegen ihre Arbeitgeber vorzugehen. Umgekehrt nutzen viele Arbeitgeber das Sponsorengesetz, um Arbeiter zu zwingen, weiterzuarbeiten, auch wenn sie keinen Lohn bekommen. Ein Teufelskreis.

AMNESTY INTERNATIONALS FORDERUNGEN:

Die Regierung von Katar muss:

  • Das Sponsorengesetz überarbeiten, um der absoluten Kontrolle der Arbeitgeber über die von ihnen beschäftigten Arbeitsmigranten ein Ende zu setzen. Dazu gehört, dass Arbeitsmigranten den Arbeitgeber wechseln oder das Land zu dem Zeitpunkt verlassen können, an dem sie es wünschen;
  • Die Arbeitsrechte von Hausangestellten im katarischen Recht festschreiben, indem der Geltungsbereich der Schutzbestimmungen des Arbeitsgesetzes auf sie ausgeweitet wird;
  • Die Schutzbestimmungen im Arbeitsgesetz aktiv in die Tat umsetzen, um Arbeitgeber davon abzuhalten, Arbeitsmigranten zu missbrauchen und auszunutzen und diejenigen zur Verantwortung ziehen, die dies tun.

Das Organisationskomitee der Fußballweltmeisterschaft 2022 in Katar und die großen im Land operierenden Baufirmen müssen:

  • sich öffentlich verpflichten, die Menschenrechte zu wahren und effektive Mechanismen einzuführen, die sicherstellen, dass Missbrauch von Arbeitsmigranten auf ihren Baustellen oder in ihrem Zuständigkeitsbereich erkannt und verhütet wird – dies muss Fälle von Missbrauch durch andere Akteure, wie Subunternehmen und Zulieferfirmen, einschließen;
  • umgehende Maßnahmen ergreifen, um Missbrauch zu beenden, wo er stattfindet.

Die Regierungen der Herkunftsländer der Arbeitsmigranten müssen:

  • ihre Staatsangehörigen vor rücksichtslosen privaten Arbeitsvermittlungsfirmen schützen, die Arbeitsmigranten mit dem Ziel täuschen, dass diese mit falschen Erwartungen Arbeitsangebote in Katar annehmen
25. Januar 2019